Unser Kursangebot


Moped (mit 15 Jahren)

Ausbildung

Du kannst frühestens 2 Monate vor deinem 15. Geburtstag mit der Ausbildung beginnen. Du machst 6 Theorieeinheiten, dann kannst du deine theoretische Prüfung bei uns in der Fahrschule ablegen. Danach machst du 6 Praxiseinheiten am Übungsplatz und 2 Fahreinheiten im öffentlichen Verkehr. Am Tag deines 15. Geburtstages kannst du deinen vorläufigen Moped Führerschein bei uns abholen.

Was darfst du lenken?

  • Motorfahrräder mit maximal 50ccm Hubraum und einer Bauartgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h.

Microcar

Ausbildung

Du kannst frühestens 2 Monate vor deinem 15. Geburtstag mit der Ausbildung beginnen, dann legst du deine Theoretische Prüfung ab. Danach machst du 6 Theorieeinheiten und 8 Praxiseinheiten in der Fahrschule. Deinen vorläufigen Microcar Führerschein bekommst du frühestens an deinem 15. Geburtstag in der Fahrschule.

Was darfst du lenken?

  • Microcars mit drei oder vier Rädern mit maximal 50ccm Hubraum und einer Bauartgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h (rotes Kennzeichen).

Motorrad 125 ccm

Ausbildung

Ausbildungsbeginn ist mit frühestens 15 1/2 Jahren. Die Praktische Prüfung kannst du dann frühestens mit 16 Jahren ablegen. Die Theorieausbildung umfasst: 20 EH Grundwissen und 6 EH motorradspezifisches Wissen inkl. Gefahrenwahrnehmungstraining. Die Praxisausbildung besteht aus: 4 EH Vor- und Grundschulung am Übungsplatz und 10 EH Fahren im öffentlichen Verkehr in Einzelausbildung.

Was darfst du lenken?

  • Mopeds und Motorräder mit max. 125 ccm und 11 kW Leistung (max 0,1 kW/kg Gesamtmasse)

Motorrad bis 35 kW

  • Ausbildungsbeginn frühestens mit 17 1/2 Jahren. Die Theoretische Ausbildung umfasst 6 Theorieeinheiten und die Praxisausbildung besteht aus 14 Fahreinheiten. Davon beginnst du mit 4 EH Vor- und Grundschulung am Übungsplatz, die restlichen 10 EH absolvierst du in Einzelausbildung im öffentlichen Verkehr.
  • Achtung: Bist du bereits im Besitz eines A1 Führerscheines und hast deine Mehrphasenausbildung absolviert dann kannst du nach 2 Jahren Praxiserfahrung ein Upgrade auf die Klasse A2 machen. Du kannst dabei auswählen ob du es in Form einer Praxisprüfung machst oder einfach 7 Fahreinheiten absolvierst!

Was darfst du lenken?

  • Motorräder mit max. 35 kW Leistung (max. 0,2 kW/kg Gesamtmasse)

Motorrad

Ausbildung

Direkteinstieg: Ausbildungsbeginn frühestens mit 23 1/2 Jahren. Die Theoretische Ausbildung umfasst 6 Theorieeinheiten und die Praxisausbildung besteht aus 14 Fahreinheiten. Davon beginnst du mit 4 EH Vor- und Grundschulung am Übungsplatz, die restlichen 10 EH absolvierst du in Einzelausbildung im öffentlichen Verkehr.

Achtung: Bist du bereits im Besitz eines A2 Führerscheines und hast deine Mehrphasenausbildung absolviert dann kannst du nach 2 Jahren Praxiserfahrung ein Upgrade auf die Klasse A machen. Du kannst dabei auswählen ob du es in Form einer Praxisprüfung machst oder einfach 7 Fahreinheiten absolvierst!

Für ein Upgrade von der Klasse A1 auf A musst du 24 Jahre alt sein und eine Praktische Prüfung absolvieren!

Was darfst du lenken?

Motorräder ohne Leistungsbegrenzung

PKW mit 17 (L17)

Ausbildung

Du kannst mit frühestens 15 1/2 Jahren mit der Ausbildung beginnen. Deine Theoretische Ausbildung umfasst 32 Unterrichtseinheiten danach fährst du mit deinem Fahrtrainer mindestens 12 Fahreinheiten. Nach der Begleiter Einschulung bekommst du von der Behörde deinen Bescheid. Dann kannst du mit deiner/n Begleitperson/en sofort in die private Ausbildung gehen. Du musst mindestens 3.000 km Fahrpraxis nachweisen bevor du zur Praktischen Prüfung antreten darfst. Nach je 1.000 km kommst du zur begleitenden Schulung mit deiner Begleitperson in die Fahrschule. Nach der privaten Ausbildung kommst du zur Prüfungsvorbereitung in die Fahrschule. Mit frühestens 17 Jahren, mind. 3000 km nachweislicher Fahrpraxis und bestandener Theorieprüfung kannst du zur Praktischen Prüfung antreten.

Was darfst du lenken?

  • Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht.
  • Mopeds, Microcars, Quads und Trikes
  • Leichte und schwere Anhänger (beschränkt)
  • Motorräder mit Maximal 125ccm Hubraum (du musst allerdings mindestens 5 Jahre den Führerschein der Klasse B besitzen und 6 Fahreinheiten in der Fahrschule absolvieren).

Der Führerschein ist bis zum vollendetem 18. Lebensjahr eingeschränkt auf die Länder: Österreich, Deutschland, Großbritannien, Nordirland und Dänemark.

PKW Vollausbildung

Ausbildung

Du kannst mit frühestens 17 ½ Jahren mit der Ausbildung beginnen. Deine Theoretische Ausbildung umfasst 32 Unterrichtseinheiten danach kannst du  zur theoretischen Prüfung antreten. Die praktische Ausbildung besteht aus 3 Lektionen Vorschulung, 3 Lektionen Grundschulung und 6 Lektionen Hauptschulung. Wenn die Hauptschulung abgeschlossen ist benötigst du noch eine Perfektionsschulung inkl. Prüfungsvorbereitung von mindestens 6 EH. Du kannst frühestens am Tag deines 18. Geburtstages zur praktischen Prüfung antreten.

Was darfst du lenken?

  • Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht.
  • Mopeds, Microcars, Quads und Trikes
  • Leichte und schwere Anhänger (beschränkt)
  • Motorräder mit Maximal 125ccm Hubraum (du musst allerdings mindestens 5 Jahre den Führerschein der Klasse B besitzen und 6 Fahreinheiten in der Fahrschule absolvieren).

PKW Dualausbildung

Ausbildung

Du kannst mit frühestens 17 ½ Jahren mit der Ausbildung beginnen. Deine Theoretische Ausbildung umfasst 32 Unterrichtseinheiten danach kannst du  zur theoretischen Prüfung antreten. Die praktische Ausbildung besteht aus 3 Lektionen Vorschulung und 3 Lektionen Grundschulung. Danach bekommst du gemeinsam mit deinem(n) Begleiter(n) eine theoretische Einschulung und kannst bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft um das „L“ ansuchen. Die Hauptschulung (mind. 1000 km) machst du mit deinem Begleiter. Wenn ihr mit der Ausbildung fertig seid müsst ihr zu einer Beobachtungsfahrt in die Fahrschule. Wenn bei dieser Fahrt keine Mängel festgestellt werden, musst du noch 6 Lektionen Perfektionsschulung inkl. Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule absolvieren. Du kannst frühestens am Tag deines 18. Geburtstages zur praktischen Prüfung antreten.

Was darfst du lenken?

  • Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3.500kg höchstzulässiges Gesamtgewicht.
  • Mopeds, Microcars, Quads und Trikes
  • Leichte und schwere Anhänger (eingschränkt)
  • Motorräder mit Maximal 125ccm Hubraum (du musst allerdings mindestens 5 Jahre den Führerschein der Klasse B besitzen und 6 Fahreinheiten in der Fahrschule absolvieren).

PKW mit Anhänger (BE)

Ausbildung

Als Ergänzung zur Klasse B musst du zusätzlich 3 Theorieeinheiten und 4 Fahreinheiten absolvieren und eine theoretische sowie eine praktische Prüfung in der Fahrschule machen. Wenn du bereits mindestens 3 Jahre den Führerschein der Klasse B mit F oder C besitzt und in dieser Zeit gelegentlich schwere Anhänger gezogen hast, musst du nur 2 Fahreinheiten absolvieren und die praktische Prüfung ablegen.

Was darfst du lenken?

  • Alle Anhänger bis 3.500 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht bei denen das Gesamtgewicht des Anhängers das höchstzulässige Gesamtgewicht des PKW nicht übersteigen darf. Insgesamt darf das Gespann 7 t nicht überschreiten.

B Code 96

Ausbildung

Als Ergänzung zur Klasse B musst du zusätzlich 3 Theorieeinheiten und 4 Fahreinheiten absolvieren. Danach wird der Code 96 in deinen Führerschein eingetragen. Eine Prüfung ist nicht erforderlich!

Was darfst du lenken?

  • Schwere Anhänger bei denen die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger 4.250 kg nicht übersteigt.

Traktor

Ausbildung

Du kannst mit frühestens 15 ½ Jahren mit der Ausbildung beginnen. Die Theoretische Ausbildung umfasst mindestens 24 Theorieeinheiten und 4 Fahreinheiten in der Fahrschule danach kannst du zur theoretischen Prüfung antreten. Die praktische Prüfung darfst du frühestens an deinem 16. Geburtstag machen. Wenn du den F-Schein gemeinsam mit dem B-Schein machst musst du 4 Theorieeinheiten und 4 Fahreinheiten, sowie eine Theoretische und Praktische Prüfung absolvieren.

Was darfst du lenken?

  • Zugmaschinen
  • Motorkarren
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis zu einer Bauartgeschwindigkeit von 50 km/h.

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